Gesetze zu KSW und ipw: SP fordert Verbesserungen für das Personal

Nach dem klaren Volksentscheid gegen die Privatisierung von KSW und IPW verabschiedet die zuständige Kantonsratskommission nun zwei vernünftige Gesetzesentwürfe zu Handen des Kantonsrates. Sie entsprechen dem ursprünglichen Kompromissvorschlag der SP.

Es brauchte den klaren Volksentscheid vom Mai 2017, um Gesundheitsdirektor Heiniger zur Vernunft zu bringen und seine Privatisierungsgelüste für das Kantonsspital Winterthur (KSW) und die Integrierte Psychiatrie Winterthur (ipw) zurückzubinden. Die nun von der zuständigen Kommission des Kantonsrates verabschiedete Neuauflagen der Gesetze entsprechen in den zentralen Punkten dem Kompromissvorschlag, den die SP schon bei der ersten Gesetzesberatung eingebracht hatte: Das Kantonsspital Winterthur kann seine Liegenschaften künftig selber verwalten und die Integrierte Psychiatrie Winterthur wird zu einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt umgewandelt.

 

Damit erhalten die beiden Gesundheitsinstitutionen aufgrund der neuen Spitalfinanzierung sinnvolle zusätzliche Freiheiten, bleiben aber in öffentlicher Hand und unter demokratischer Kontrolle des Parlaments. So werden die Gewinnmaximierung auf Kosten der Patient_innen und der Ausverkauf der öffentlichen Gesundheitsversorgung verhindert.

Verbesserungen für das Personal

Im Rahmen der bevorstehenden Debatte der beiden Gesetze im Kantonsrat wird die SP ergänzend dazu noch zwei Forderungen zum Personal einbringen. Um dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen entgegenzuwirken braucht es nicht zuletzt attraktive Arbeitsbedingungen. Es ist daher nichts als logisch, dass dies auch in der Eigentümerstrategie Niederschlag findet. Deshalb fordert die SP, dass Vorgaben zur Aus- und Weiterbildung sowie zur Personalentwicklung in der Eigentümerstrategie festgeschrieben werden.

 

Zudem wurde im Rahmen der Abstimmung von Seiten der bürgerlichen Befürworter und der Spitaldirektionen immer wieder der Ruf laut, dass zur Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber mehr Freiheiten in der Gestaltung der Arbeitsbedingungen nötig seien – so z.B. durch eine fünfte Ferienwoche. Dem will die SP natürlich nicht im Wege stehen – im Gegenteil. Auf keinen Fall dürfen jedoch Abweichungen im Personalreglement der beiden Institutionen von den für das Staatspersonal geltenden Bestimmungen zu Ungunsten des Personals geschehen. Daher fordert die SP, dass im Falle von Abweichungen generell eine einvernehmliche Festlegung mit den anerkannten Sozialpartnern stattfindet.