«Wir verteidigen ein uraltes Recht»

Das Wasserrecht gehört zu den ältesten Rechtsformen überhaupt. Es gibt schriftliche Zeugnisse, die das öffentliche Brunnenrecht schon vor 8000 Jahren belegen. Wenn wir uns also mit dem Wassergesetz auseinandersetzen, so verteidigen wir ein uraltes Recht.

Es ist dringend nötig, dass wir über dieses Gesetz reden, denn es stellt Weichen! Die Werbung der Befürworter («Wasser für alle – Ja») ist falsch, sie verdeckt die grossen Schwächen der Vorlage: zum Beispiel die deutliche Privatisierungstendenz der Trinkwasserversorgung im § 107. Bis jetzt konnte niemand wirklich erklären, warum die Wasserversorgung nicht zu 100 % in öffentlicher Hand sein soll, wie es im ursprünglichen Gesetzetext des Rgierungsrates vorgesehen war.

 

Auch der Natur- und Gewässerschutz wird mit dem neuen Gesetz verschlechtert, dies geben selbst bürgerliche Politiker zu.

 

Und nicht zu vergessen: der öffentliche Zugang zum See wird statt erleichtert, erschwert. Auch hier hat der Regierungsrat in seiner Vorlage zum Gesetz mit dem § 78 den Schutz der öffentlichen Interessen ausdrücklich erwähnt. Dieses Anliegen ist aber von der bürgerlichen Ratsmehrheit ersatzlos gestrichen worden. Die Bedeutung des Seeufers hat sich gewandelt, vom privaten Industrieland hin zum öffentlichen Erholungsraum. Über 90 Prozent des Ufers am Zürichsee ist künstlich aufgeschüttetes Land und als Konzessionsland im Grundbuchamt registriert. Das Recht der Öffentlichkeit am See muss Vorrang vor den privaten Interessen haben und Konzessionsland darf nicht automatisch in Privateigentum übergehen.

 

Aus all diesen Gründen ist das Wassergesetz in der jetzigen Form abzulehnen. Es ist ein besseres Gesetz möglich, und das erreichen wir nur mit einem NEIN am 10. Februar.

Esther Meier, Kantonsrätin