Revision der Gemeindeordnung Stäfa

Stellungnahme der SP zur Revision der Gemeindeordnung Stäfa

Zusammenfassung der Änderungsanträge gegenüber dem Vorschlag des Gemeinderats

 

  1. Die Werkbehörde soll eine selbständige gewählte Behörde bleiben.
  2. Bei der Bildung der Einheitsgemeinde hat die Eigenständigkeit der Schule höchstes Gewicht; ihre Interessen müssen gewahrt bleiben. Die SP verlangt präzisere Informationen zur Umsetzung.
  3. Die gemeindeeigenen Heime sollen der Sozialbehörde unterstellt bleiben.
  4. Die Kompetenz des Gemeinderats für wiederkehrende Ausgaben soll auf 50’000 Fr. (statt 100’000) erhöht werden, die der Gemeindeversammlung für einmalige Ausgaben auf 5 Mio. Fr. (statt 3 Mio.) erhöht werden.
  5. Die kantonale Ombudsstelle soll für die Gemeinde Stäfa tätig sein.
  6. Der Gemeinderat soll Geschäfte der Urnenabstimmung einer vorberatenden Gemeindeversammlung unterstellen können.
  7. Bei Gemeindewahlen soll den Wahlunterlagen eine Liste der Kandidierenden beiliegen.
  8. Die SP befürwortet die Einführung eines Gemeindeparlaments und den Ausbau der RPK zur GPK und sie erwartet vom Gemeinderat zukünftig entsprechende Vorstösse; sie stellt aber diesbezüglich keinen Antrag zur Änderung der GO.

Nachfolgend werden diese Punkte ausführlicher begründet. Die Anträge entsprechen den Beschlüssen der Generalversammlung der SP Stäfa vom 22. März 2013; die Grundlagen wurden von einer Arbeitsgruppe der SP erarbeitet.

1.  Zukunft der Werkbehörde

Ausgangslage

Nachdem die Umwandlung der Werke in eine öffentlich-rechtliche Anstalt abgelehnt wurde, will der Gemeinderat die Werkbehörde in die Gemeindeverwaltung integrieren und die Führung allenfalls einer Kommission übertragen.

Antrag

Die Werkbehörde ist wie bis anhin als Behörde mit selbständigen Verwaltungsbefugnissen weiterzuführen.

 

Begründung

Der Entwurf des neuen Gemeindegesetzes sieht eine Abschaffung der Behörden mit selbständigen Verwaltungsbefugnissen vor. Der Gesetzgebungsprozess verzögert sich aber, so dass das Gesetz bei Beginn der nächsten Legislaturperiode 2014 nicht in Kraft sein wird. Zudem ist die Abschaffung der Behörden mit selbständigen Verwaltungsbefugnissen unsicher. So spricht sich z. B. die SP des Kantons Zürich in ihrer Vernehmlassung gegen deren Abschaffung aus.
Nachdem die Verselbständigung der Werkbehörde als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt gescheitert ist, soll sich die Gemeinde Zeit lassen mit dem Entscheid wie es mit der Werkbehörde weitergehen soll. Die Einheitsgemeinde wird mit der Integration der Schule in den nächsten Jahren genug beschäftigt sein. Zu dem stehen gemäss unseren Vertretern in der Werkbehörde – im Gegensatz zur Weisung des Gemeinderats – wichtige energiepolitische Entscheide an. Eine organisatorische Umstellung in diesem Zeitpunkt käme sehr ungelegen. Die geplante Führung der Gemeindewerke scheint auch noch unklar. Wahl oder Ernennung und Zusammensetzung einer allfällig zuständigen Kommission werden in der Weisung nicht ausgeführt.
Zudem: Die Bevölkerung hat mit dem Nein zur Umwandlung der Werke eher mehr als weniger Einfluss der Wählerschaft verlangt.

 

2. Struktur und Einbindung Schulgemeinde in politische Gemeinde

Ausgangslage

Die Bildung einer Einheitsgemeinde ist beschlossene Sache; sie wurde 2009 auch von der SP unterstützt. Die Erfahrungen mit der Einbindung der Schule in anderen Gemeinden sind aber nicht durchwegs positiv. Oft wird von der Schulseite beklagt, die Abläufe seien komplizierter geworden, Schnittstellen ungeklärt und die Autonomie habe gelitten. Der Vorschlag zur GO stützt die Autonomie der Schule in einigen Punkten; es wird aber nicht präzisiert, wie die Schule, insbesondere die Schulverwaltung, in die politische Gemeinde integriert werden soll. Es fehlt ein Organigramm und die Abläufe und Wege sind nicht genau festgelegt.

 

Antrag

Die SP stellt keinen Antrag zur Änderung der Gemeindeordnung. Sie verlangt aber vom Gemeinderat, noch vor der Abstimmung über die GO genauere Informationen zur Einbindung der Schulgemeinde in die Einheitsgemeinde bereitzustellen, vor allem betreffend Zuständigkeiten, Informationsflüsse und Weisungslinien. Insbesondere soll der schriftliche Erlass gemäss Artikel 34 Abs. 3 veröffentlicht werden. Zudem ist ein schriftlicher Erlass für die Schulverwaltung in die Gemeindeordnung aufzunehmen (am besten im Art. 42).

Begründung

Für die SP ist wichtig, dass die Schulgemeinde als gleichberechtigte Partnerin wahrgenommen wird und die politische Gemeinde bei der Schulgemeinde nicht «reinredet». Die Schulgemeinde muss selbstständig agieren können. Insbesondere der Bereich Personalführung (pädagogisches und nichtpädagogisches Personal) muss vollständig in der Verantwortung der Schulpflege bleiben. Die SP behält sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt Korrekturen anzubringen, wenn dies nötig ist.

3. Sozialbehörde/Heime

Ausgangslage

Die Heime werden gemäss der neuen GO künftig dem Gemeinderat unterstellt. Die SP sieht keinen Grund, warum sie der Fürsorge weggenommen werden.

 

Antrag

Die SP verlangt, dass die Heime weiterhin der Fürsorgebehörde unterstellt sind.

 

Begründung

Die Heime spielen eine wichtige Rolle im sozialen Leben der Gemeinde; sie gehören unter die Leitung einer gewählten sozialen Behörde. Die Fürsorgebehörde macht gute Arbeit und sie ist mit ihrer Arbeit auch nicht überlastet: Soll sie sich nur noch um wirtschafliche Hilfe kümmern, wird ihre Aufgabe zu einseitig. Die SP hat auch die Befürchtung, dass die Heime mit der Integration in die Gemeindeverwaltung langfristig verselbständigt und aus dem Gemeindevermögen ausgegliedert werden sollen. Diese Frage ist von Gewicht für die Meinungsbildung der SP zur Revision der GO.

 

4. Ombudsstelle

Ausgangslage

Die kantonale Ombudsstelle offeriert, ihre Zuständigkeit auf Gemeinden ausweiten. Diese bezahlen für die Leistung eine jährliche Pauschale im Bereich von knapp 2 Fr. pro Einwohner. Zum Beispiel Hombrechtikon hat in der Gemeindeordnung festgehalten:
GO Art. 53 «Die kantonale Ombudsstelle ist auch für die Gemeinde Hombrechtikon tätig.»

 

Antrag

Die Gemeindeordnung hält fest, dass die kantonale Ombudsstelle auch für die Gemeinde Stäfa tätig ist.

 

Begründung

Die Möglichkeit der Bevölkerung eine Anlaufstelle zu haben, wenn sie sich von den lokalen Verwaltung/ Behörden ungerecht behandelt fühlt, ist wichtig.

 

5. Vorberatende Gemeindeversammlung

Ausgangslage

Eine Vorberatung ist in der Gemeindeordnung nicht vorgesehen. Das heutige Gemeindegesetz sieht aber die Möglichkeit vor:
GG Art. 116 IV «Die Gemeindeordnung kann bestimmen, dass die der Urnenabstimmung unterstehenden Geschäfte einer Vorberatung in der Gemeindeversammlung bedürfen, so dass nur die Schlussabstimmung über die so bereinigten Vorlagen durch die Urne erfolgt.»

 

Antrag

«Der Gemeinderat kann eine Vorlage, die der Urnenabstimmung untersteht, der Gemeindeversammlung zur Vorberatung unterstellen.»

 

Begründung

Die vorberatende Gemeindeversammlung wird grundsätzlich begrüsst, allerdings ist es vermutlich nicht sinnvoll, wenn jedes Urnengeschäft zuerst an die Gemeindeversammlung muss. Diei SP lässt deshalb dem Gemeinderat den Spielraum, zu entscheiden, ob eine Vorberatung sinnvoll ist. Sollte der Gemeinderat die Möglichkeit faktisch nicht wahrnehmen, könnte mit einem späteren Vorstoss eine obligatorische Vorberatung verlangt werden.

 

6. Finanzkompetenzen

Ausgangslage

Der Gemeinderat hat die meisten Finanzkompetenzen gegenüber der geltenden Regelung etwa auf das zweieinhalbfache erhöht. Dies entspricht ungefähr der Entwicklung der Steuerkraft seit dem letzten Festsetzen der Kompetenzen. Bei wiederkehrenden Ausgaben der Gemeinde soll aber die Kompetenz des Gemeinderats von 20’000 auf 100’000 Fr. erhöht werden, also auf das Fünffache. Hingegen soll die maximale Kompetenz der Gemeindeversammlung für einmalige Ausgaben von gegenwärtig 2 Mio. nur auf 3 Mio. Fr. erhöht werden.

 

Antrag

Die Finanzkompetenz des GR ist bei wiederkehrenden Ausgaben nur auf 50‘000 Fr. zu erhöhen. Die Kompetenz der Gemeindeversammlung für einmalige Kredite soll von 2 auf 5 Mio. Fr. erhöht werden. Die Bestimmung, dass ein Drittel der Stimmberechtigten am Schluss einer Gemeindeversammlung eine Urnenabstimmung erzwingen können, soll in dem Fall beibehalten werden.

 

Begründung

Wiederkehrende Ausgaben: Eine Erhöhung auf das fünffache ist übertrieben. Viele wiederkehrende Beiträge der Gemeinde an Vereine würden bei einer Ausgabekompetenz bis 100‘000 Fr. vom GR beschlossen werden; der Weg einer Initiative zuhanden der Gemeindeversammlung wäre hier versperrt.
Kompetenz der Gemeindeversammlung: Eine Erhöhung nur um 50% auf 3 Mio. ist angesichts der finanziellen Entwicklung zu bescheiden. Da infolge einer Praxisänderung auch Vorentscheide, deren Folgekosten die Kompetenzen der GV überschreiten, an die Urne müssen, gehen zu viele Geschäfte von der Gemeindeversammlung weg. Die Erhöhung auf 5 Mio. ist angemessen.

 

7. Gemeindewahlen

Ausgangslage

Bei Gemeindewahlen lässt sich meist nur mit einigem Aufwand feststellen, wer alles von welcher Partei für ein Amt kandidiert. Eine neutrale Auflistung aller Kandidierenden mit Angabe der portierenden Partei würde den Wahlentscheid erleichtern.

 

Antrag

Die Gemeinde legt bei Wahlen in Gemeindebehörden den Wahlunterlagen eine Auflistung aller angemeldeten Kandidierenden mit Namen, Alter, Beruf und Parteizugehörigkeit bei, sofern die Kandidaturen nicht auf einem oder mehreren Wahlzetteln vollständig aufgeführt sind.

 

Begründung

Es ist Aufgabe der Behörde, die nötigen Wahlinformationen zu liefern. Mit der Auflistung bei den Wahlunterlagen wird die Aufgabe optimal erfüllt.

 

8. Gemeindeparlament und GPK

Ausgangslage

Die Frage, ob ein Gemeindeparlament die Gemeindeversammlung ersetzen soll, stellt sich bei einer Bevölkerung von bald 15’000 Einwohnern. Die SP hat sich schon früher für die Einführung eines Parlaments ausgesprochen. Der Gemeinderat hat erklärt, er wolle die Frage nicht im Rahmen der GO-Revision klären, da sonst nach seiner Meinung «das Fuder überladen» wäre.
Das neue Gemeindegesetz wird die Möglichkeit vorsehen, dass Gemeinden ihre Rechnungsprüfungskommission in eine Geschäftsprüfungskommission umwandeln.

 

Antrag

Der Gemeinderat soll spätestens in der nächsten Amtsdauer der Gemeinde eine Vorlage zur Einführung des Gemeindeparlaments und zur Umwandlung der RPK in eine GPK vorlegen.

 

Begründung

Die Gemeinde mit rund 8000 Stimmberechtigten könnte technisch gar keine Gemeindeversammlung mit mehr als 20% Beteiligung organisieren. In der Praxis entscheiden 2-4% der Stimmberechtigten über die Geschicke der Gemeinde: Das ist nicht mehr repräsentativ und es verunmöglicht auch eine wirksame Kontrolle der Tätigkeit von Gemeinderat und Verwaltung. Die gleichen Überlegungen sprechen auch für eine Aufwertung der Rechnungsprüfung zu einer Geschäftsprüfung, sobald das Gemeindegesetz diese Möglichkeit vorsieht.